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Abnahme VOB / BGB

Wir unterstützen Sie bei der Abnahme gemäß § 12 der VOB Teil B und/oder gemäß § 640 BGB.
VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch

Was heißt Abnahme?

Im Werkvertragsrecht kommt der Abnahme eine besondere Bedeutung zu:

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