Gutachten
Privatgutachten
Zur Beweissicherung, zur Vorlage bei Versicherungen und Banken, bei Gerichten, beim Mieterverein, zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Mieter, Verkäufer oder Handwerker.
Zur Beweissicherung, zur Vorlage bei Versicherungen und Banken, bei Gerichten, beim Mieterverein, zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Mieter, Verkäufer oder Handwerker.