Beweissicherung
Die Beweissicherung dient der vorsorglichen Beweiserhebung wenn z. B. der Verlust des Beweismittels droht.
Besonders in der Baupraxis, infolge fortschreitender Bautätigkeit bei der Erstellung des Bauwerks und bei Bauunfällen sowie Bauschäden kommt der Beweiserhebung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine besondere Bedeutung zu.
Wir empfehlen deshalb mit Hilfe der Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden:
vor Beginn einer Baumaßnahme die Nachbarbebauung, nicht nur äußerlich sondern auch im Innern, auf evtl. vorhandene Vorschäden zu untersuchen,
den Zustand der Straße und/oder des Gehweges, einschließlich der angrenzenden Einzäunungen fotografisch zu dokumentieren,
Unfallschäden, z. B. an Grundstückseinfriedungen (Zäunen, Mauern) oder auch an Gebäuden fotografisch festzuhalten,
Rissmonitore bzw. Gipsmarken an vorhandenen Altrissen anzubringen.
In besonderen Fällen empfiehlt es sich, zusätzlich zu den Fotoaufnahmen, auch noch eine Videoaufzeichnung von den Vorschäden anzufertigen.