Kosten
Bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Bei privaten Aufträgen wird das Honorar frei vereinbart, d. h. die Berechnung erfolgt, auf Grundlage der vereinbarten Verrechnungssätze, nach tatsächlichem Aufwand.
Zurzeit beträgt der Stundensatz 160,0 € zzgl. Mehrwertsteuer.