Kosten

Bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Bei privaten Aufträgen wird das Honorar frei vereinbart, d. h. die Berechnung erfolgt, auf Grundlage der vereinbarten Verrechnungssätze, nach tatsächlichem Aufwand.
Zurzeit beträgt der Stundensatz 160,0 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Architekt Hartmut Schiller

Ihr Bausachverständiger im Raum Neumarkt, Nürnberg, Erlangen, Schwabach, Amberg und Regensburg.

Adresse:

Architekt Schiller
Sachverständigenbüro
Prälat-Triller-Straße 41
92318 Neumarkt

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09181 - 46 00 80

Mobil:

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