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IFS-Gütesiegel

Institut für Sachverständigenwesen e. V.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich berechtigt, das Gütesiegel des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. zu führen.
Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in meinem Fall der Industrie- und Handelkammer Regensburg).
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet:
Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers; er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.