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Gutachten

Privatgutachten

Zur Beweissicherung, zur Vorlage bei Versicherungen und Banken, bei Gerichten, beim Mieterverein, zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Mieter, Verkäufer oder Handwerker.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden hauptsächlich zu Bweissicherungszwecken, zur Ursachen- und Kostenermittlung und zur Aufteilung der Verantwortlichkeit (Quotelung) benötigt.

Schiedsgutachten

Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichte klären.