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Mieterwechsel

Meistens treten erst beim Auszug eines Mieters Probleme auf. Wenn sich z. B. das Mietobjekt in einem nicht übergabefähigen Zustand befindet. Dann kommt es häufig zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden.

Damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Neuvermietung kommt, dokumentieren wir den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Abnahme und ermitteln, falls erforderlich, die anfallenden Sanierungs- und/oder Reparaturkosten.